Auftrag des Rates ist eine unabhängige Arbeitsweltberichterstattung, um Politik und Praxis verlässlich und fundiert über den Wandel in der Arbeitswelt zu informieren und zu beraten. Näheres hier.
In Kapitel 5 befasst sich der Rat unter der Überschrift LEBENSLANGES LERNEN ALS ZUKUNFTSFAKTOR auch mit der betrieblichen Weiterbildung. Dort heißt es unter anderem: „Den operativen Führungskräften kommt dabei eine Schlüsselrolle als Gatekeeper für arbeitsintegriertes Lernen zu. Dafür sollten sie unterstützende Rahmenbedingungen wie etwa den Auftrag zur Lernförderung und Begleitung durch eine betriebliche Personalentwicklungsfunktion bekommen. Als positive Faktoren können darüber hinaus insbesondere eine mittel- bis langfristige Ausrichtung der Personalarbeit, eine unterstützende Rolle der Personalabteilung, eine vertrauensvolle Kooperation der betrieblichen Sozialpartner, eine wertschätzende Unternehmenskultur sowie die Förderung von Lernen und Weiterbildung wirken. Gremien der Mitbestimmung können ihre Kolleginnen und Kollegen für die Notwendigkeit sensibilisieren, die eigenen Kompetenzen und Qualifikationen anzupassen, und dazu beitragen, Hürden für eine konkrete Teilnahme an Weiterbildung abzubauen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Rat die Gremien der Mitbestimmung eng in die betriebliche Gestaltung von Kompetenzentwicklung und Weiterbildung einzubinden. Zu prüfen wäre dafür die Zusammenfassung der bisherigen Mitbestimmungs- und Initiativrechte der Betriebsräte zu einem generellen Initiativrecht der Betriebsräte bei der Ein- und Durchführung der Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung. Schließlich sollten Ansätze einer niedrigschwelligen Ansprache und Aktivierung im Betrieb gestärkt werden. Führungskräfte spielen dabei eine zentrale Rolle. Aber auch Ansätze wie betriebliche Lernmentorinnen und -mentoren sollten verstetigt und verbreitert werden, wenn sich diese in angelaufenen Pilotprojekten bewähren“ (S. 196).
Der erste Bericht des Rates der Arbeitswelt steht hier kostenlos zur Verfügung.